Wer regelmäßig zur Arbeit pendelt, kennt die Pendlerpauschale – aber die Details sind komplizierter, als der Name vermuten lässt. Es gibt zwei getrennte Pauschalen, die von unterschiedlichen Voraussetzungen abhängen, plus einen separaten Pendlereuro, der sich 2026 spürbar verändert hat.
Kleine vs. große Pendlerpauschale
Die kleine Pendlerpauschale gilt, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Arbeitsweg zumutbar ist. Sie beginnt ab einer einfachen Wegstrecke von 20 km:
- ab 20 km: 696 € pro Jahr
- ab 40 km: 1.356 € pro Jahr
- ab 60 km: 2.016 € pro Jahr
Die große Pendlerpauschale greift, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist – etwa in ländlichen Gebieten ohne ausreichende Anbindung oder bei Schichtarbeit außerhalb der Betriebszeiten des öffentlichen Verkehrs. Sie beginnt schon ab 2 km:
- ab 2 km: 372 € pro Jahr
- ab 20 km: 1.476 € pro Jahr
- ab 40 km: 2.568 € pro Jahr
- ab 60 km: 3.672 € pro Jahr
Der Pendlereuro: von 2 € auf 6 € pro Kilometer
Neben der Pauschale gibt es den Pendlereuro, der direkt von der Steuer abgezogen wird (kein Freibetrag, sondern ein Absetzbetrag). Er wird pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke und pro Jahr berechnet. 2026 wurde er verdreifacht: von 2 € auf 6 € pro Kilometer. Für jemanden mit 40 km einfacher Fahrtstrecke bedeutet das einen Unterschied von 80 € auf 240 € Pendlereuro pro Jahr – zusätzlich zur Pauschale selbst.
Warum das in der Praxis oft übersehen wird
Viele Arbeitnehmer kennen nur die Pauschale, nicht den separaten Pendlereuro – oder sie verwechseln kleine und große Pauschale, weil die Grenze (öffentliche Verkehrsmittel zumutbar oder nicht) nicht immer eindeutig ist. Gerade bei Schichtarbeit oder bei Wohnortwechsel während des Jahres lohnt sich eine genaue Nachrechnung, weil sich beide Pauschalen aliquot auf den tatsächlichen Zeitraum beziehen.
Wer die eigene Situation durchrechnen will, findet einen Pendlerpauschale-Rechner für 2026 auf steuer-rechner.at, der beide Varianten und den Pendlereuro gemeinsam berücksichtigt.
